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betreutem Wohnen?

Hier erfährst du, wie sich die Betreuungsformen ändern und du mehr Selbstbestimmung durch Assistenzleistungen gewinnen kannst.

Betreutes Wohnen wird im Rahmen der neuen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zunehmend auf Assistenzleistungen umgestellt. Diese Umstellung zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eine individuellere und selbstbestimmtere Unterstützung im Alltag zu ermöglichen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Betreuung im Betreuten Wohnen, wo eine umfassendere Pflegeleistung erbracht wurde, konzentrieren sich Assistenzleistungen auf die Förderung der Eigenständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Was ist betreutes Wohnen?

Wir helfen dir bei der Umstellung von betreutem Wohnen auf Assistenleistungen!

 Häufig gestellte Fragen

  • Die Umstellung erfolgt durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Assistenzleistungen sind nicht mehr an bestimmte Wohnformen gebunden, sondern passen sich individuell den Bedürfnissen der betroffenen Personen an.

  • Betreutes Wohnen wird durch die Umstellung auf flexible Assistenzleistungen ersetzt, die mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Die bisherigen Leistungen werden durch individuelle, bedarfsgerechte Assistenzlösungen abgelöst.

  • Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Sozialgesetzbuch IX, die den Fokus auf individuelle Bedarfe und Selbstbestimmung legen. Durch das persönliche Budget können Menschen ihre Assistenzleistungen selbst gestalten und finanzieren.

  • Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, bei der Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben, aber regelmäßig durch geschulte Assistenzkräfte unterstützt werden. Es ist ideal für Personen, die eine gewisse Selbstständigkeit bewahren möchten, aber bei alltäglichen Aufgaben wie der Haushaltsführung, Mobilität oder ähnlichem Unterstützung benötigen.

  • Die Unterstützung im betreuten Wohnen umfasst Hilfe im Alltag, wie z. B. bei der Haushaltsführung, Essenszubereitung, Einkäufen oder der Begleitung zu Arztbesuchen. Die Unterstützung wird individuell auf deine Bedürfnisse angepasst, sodass du die Freiheit hast, dein Leben nach deinen Wünschen zu gestalten.

  • Die Umstellung erfolgt, indem du beim zuständigen Kostenträger, also zum Beispiel der regionalzuständige Träger für Eingliederungshilfe, einen Antrag auf Assistenzleistungen stellst. Ein persönliches Budget ermöglicht dir, die Form und den Umfang der Unterstützung selbst zu bestimmen. TIB kann dich bei der Antragsstellung und Organisation der Assistenzleistungen unterstützen.

  • Assistenzleistungen bieten dir mehr Flexibilität und Selbstbestimmung. Außerdem wählen wir dein Assistenzteam gemeinsam aus, sodass die Betreuung auf deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.