Was ist Schulbegleitung?
Die Schulbegleitung, auch Schulassistenz – Assistenz zur Teilhabe an der Gemeinschaft und an Bildung – genannt, ist eine Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen. Sie hilft den Schulalltag erfolgreich zu meistern und gleichberechtigt am Unterricht teilzunehmen. Ab dem 01.01.2025 bieten wir diese wichtige Leistung an, um Inklusion und individuelle Förderung zu stärken.

Individualbegleitung (Assistenz in der Kita)
Ihr Kind hat Anspruch auf besonderen Förderbedarf im Kindergarten und zusätzliche Assistenzstunden wurden vom Leistungsträger bewilligt? Gerne können wir auch in diesem Bereich unterstützen.
Welche Leistungen
bietet die Schulassistenz?
Die Leistungen der Schulassistenz werden immer individuell auf die Ansprüche des Kindes abgestimmt.
🎒 Unterstützung im Unterricht
Hilfe bei der Bearbeitung von Aufgaben, Verständnis von Inhalten und Kommunikation mit Lehrerinnen und Mitschülerinnen.
🛠️ Praktische Hilfen im Schulalltag
Assistenz bei organisatorischen oder körperlichen Herausforderungen wie Umziehen, Essen oder Mobilität.
🤝 Förderung sozialer Integration
Unterstützung bei der Teilhabe an Gruppenaktivitäten und bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen.
🌟 individuelle Förderung
Förderung von Selbstständigkeit und eigenständigem Lernen.
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?
Schulassistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie an Schüler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ziel ist es, ihnen die Teilnahme an Regelschulen, Förderschulen oder anderen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.
Vorteile der
Schulassistenz
✅ Förderung der Teilhabe & Integration
Wir begleiten Kinder individuell und sorgen dafür, dass sie aktiv am Unterricht und Schulleben teilnehmen können.
✅ Chancengleichheit
Uns ist wichtig, dass jedes Kind die gleichen Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und erfolgreich zu lernen.
✅ Individuelle Unterstützung
Wir passen unsere Begleitung genau an die Bedürfnisse des Kindes an, um es bestmöglich im Schulalltag zu unterstützen.
✅ Förderung von Inklusion
Mit unserer Schulassistenz helfen wir, Barrieren abzubauen und ein gemeinsames Lernen für alle Kinder zu ermöglichen.
Die Kosten für die Schulassistenz können durch verschiedene Leistungsträger übernommen werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Bedarf, der in enger Abstimmung mit Eltern, Schulen und Behörden festgelegt wird. Wir unterstützen dich gerne bei der Beantragung.
Wie wird Schulassistenz finanziert?
Kontaktiere uns jetzt, um mehr über unsere Angebote zur Schulassistenz zu erfahren.
Häufig gestellte Fragen
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Schulassistenz, auch Schulbegleitung genannt, ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen. Sie hilft Schüler*innen, den Schulalltag zu meistern und gleichberechtigt am Unterricht teilzunehmen. Die Leistung richtet sich an Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen.
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Die Aufgaben der Schulassistenz richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes und können Folgendes umfassen:
Unterstützung im Unterricht
Hilfe bei organisatorischen oder praktischen Aufgaben
Förderung der sozialen Integration in die Klassengemeinschaft
Begleitung bei außerschulischen Aktivitäten
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Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Bedarf, der in einem individuellen Hilfeplan festgelegt wird. Wir unterstützen dich gerne bei der Antragstellung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
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Ja, Schulassistenz kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen oder anderen Bildungseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Ziel ist es, Inklusion zu fördern und Kindern mit besonderen Bedarfen eine gleichberechtigte Bildung zu ermöglichen.
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Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Leistungsträger wie der Eingliederungshilfe. Gemeinsam mit den Eltern, der Schule und weiteren Beteiligten wird ein individueller Förderbedarf ermittelt. Wir beraten dich gerne zu den nächsten Schritten und unterstützen bei der Antragsstellung.