Was ist die Eingliederungs-hilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die gemäß den Regelungen des SGB IX (§§ 90 ff.) Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ihr Ziel ist es, individuelle Einschränkungen auszugleichen und ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Welche Leistungen bietet die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungen, die individuell auf den Bedarf der jeweiligen Person abgestimmt werden. Dazu gehören:
🏠 Hilfen zum selbstständigen Wohnen
Unterstützung im Alltag, wie Haushaltsführung oder Begleitung bei Terminen
🚗 Mobilitätshilfen und Assistenz
Bereitstellung von Fahrdiensten oder individueller Assistenz, um Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit zu fördern.
🎓 Förderung von Bildung und Beruf
Hilfen zur Integration in Schule, Ausbildung oder den Arbeitsmarkt.
🌟 Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Unterstützung bei Freizeitaktivitäten, kulturellen oder sozialen Veranstaltungen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungs-hilfe?
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, deren Einschränkungen ohne Unterstützung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich beeinträchtigen würden. Die genaue Prüfung erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger.

Wie beantragst du Leistungen der Eingliederungs-hilfe?
Der Antrag auf Eingliederungshilfe kann bei deinem zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Wichtig ist eine Bedarfsfeststellung, bei der geprüft wird, welche Hilfen benötigt werden. Es können Unterlagen wie ärztliche Gutachten oder Nachweise über bestehende Einschränkungen erforderlich sein.
Unser Service: Wir unterstützen dich gerne bei der Beantragung und begleiten dich durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass du die Hilfen erhältst, die dir zustehen.
Rechtsgrundlage und regionale Unterschiede:
Die Eingliederungshilfe basiert auf den gesetzlichen Regelungen des SGB IX. Dabei können die genauen Leistungen und Zuständigkeiten je nach Bundesland variieren. Unsere Expert*innen beraten dich individuell zu den Gegebenheiten in deiner Region.
Häufig gestellte Fragen
-
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung gemäß SGB IX, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen unterstützt. Anspruch haben Personen, deren Behinderung ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich einschränkt.
-
Die Eingliederungshilfe bietet Unterstützung in Bereichen wie:
Hilfen zum selbstständigen Wohnen
Förderung von Bildung und Arbeit
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. Freizeitaktivitäten)
Mobilitätsdienste oder persönliche Assistenz
-
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt. Dafür musst du deinen Unterstützungsbedarf darlegen und Nachweise wie ärztliche Gutachten einreichen. Unser Team hilft dir gerne bei der Antragstellung.
-
Ja, die Eingliederungshilfe kann sowohl stationär als auch ambulant genutzt werden. Ambulante Hilfen umfassen beispielsweise Unterstützung im Alltag, Begleitung bei Terminen oder persönliche Assistenz zu Hause.
-
Die Eingliederungshilfe wird zwar bundesweit durch das SGB IX geregelt, jedoch können Details wie die Art der Leistungen oder Zuständigkeiten je nach Bundesland variieren. Unser Team berät dich gerne zu den Regelungen in deiner Region.